Es gibt immer wieder Irritationen bei der Frage, wie komme ich mit abgemeldetem KFZ zur Zulassungsstelle und zurück. Hier eine kurze Information zu diesem Thema:
“Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein umgestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit umgestempeltem Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind."
D.h. das Fahrzeug muss ein zugewiesenes Kennzeichen haben. Dieses muss aus dem eigenen Kreis/Stadt oder einem Nachbarkreis/Stadt kommen (Das Ganze gilt also nicht für "Long distance"-eBay-Käufe). Das Fahrzeug darf nicht länger als 1 1/2 Jahre abgemeldet sein (dann wäre es nämlich endgültig abgemeldet) und auf der "Doppelkarte" (wie heisst das Ding jetzt korrekt?) eines Versicherers muss eindeutig stehen, dass diese Art von Fahrten abgedeckt ist.
Das alles am selben Tag durchgeführt werden muss, steht da nicht. Die Fahrten sind ja eh anmeldefrei. Einfach drauf setzen und zum TÜV fahren. Wenn die HU nicht bestanden wird, hat man ggfs. ein Problem, denn ich weiß nicht, ob eine Fahrt zu einer Werkstatt auch erfasst wäre. Zurück nach Hause darf man aber trotzdem fahren.
Wenn eines der Kriterien nicht erfüllt ist, brauchst Du ein "Kurzzeitkennzeichen zum einmaligen Gebrauch". Das kostet ein Vermögen an Versicherung (ca 75 Euro), ein paar Euro für den Schilderdienst und die Zulassungsstelle und Du erhältst ein Kennzeichen, das maximal 5 Tage gültig ist und für Überführungs- und Prüfungsfahrten, sowie für "Fahrten die in Verbindung mit der Zulassung stehen" gilt.
Die stolze Summe für die Versicherung kann man sich meistens von der Versicherung gutschreiben lassen, wenn der Versicherungsvertrag bei derselben Gesellschaft abgeschlossen wird. Man muss halt vorher danach fragen. Angaben ohne Gewähr
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