Zubehörteile mit ABE oder EG-Betriebserlaubnis können eingetragen werden - damit erspart man sich die Mitnahme der Unterlagen. Allerdings ist dann ein Rückbau auf die Originalteile nur mit erneuter Änderung der Fahrzeugpapiere zulässig.

Bei den eintragungspflichtigen Zubehörteilen ist der Fahrzeughalter in der Pflicht, für eine Eintragung in die Papiere zu sorgen.

Nicht eintragungspflichtig, auch kein Teilegutachten, keine ABE oder EG-BE erforderlich:

Batterie

Kuppl.-flüssigkeitsbehälter

Bordsteckdose

Kupplungshebel

Drehzahlmesse

Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz)

Gabelprotektoren

Motorschutzwanne

Gaszug

Navigationsgerät

Gehäusedecke

Öltemperatur-Direktmesser

Gepäckträger

Rahmen lackieren

Griffgummis

Rahmenschützer / Sturz-Pads

Handschalen/-protektoren

Ritzel (bei identischer Zähnezahl)

Heizgriffe

Sitzbank (in Originallänge)

Kerzenstecker (Funkentstörung muss okay sein)

Suchscheinwerfer (nicht bei Fahrt benutzen)

Kettenrad (bei identischer Zähnezahl)

Vibrationsdämpfer (an den Lenkerenden)

Kickstarter

Warnblinkanlage

Kühlwasserschläuche

Zündkerzen (Funkentstörung zwingend)

Kupplungsarmaturen

 

Bauartgenehmigung ist erforderlich, muss aber nicht eingetragen werden, die Teile sind mit EG- oder ECE-Prüfzeichen versehen:

Blinker

Rücklicht

Glühlampen

Scheinwerfer

Kennzeichenleuchten

Spiegel

Miniblinker

Zusatzscheinwerfer

Nebelscheinwerfer

 

Bauartgenehmigung ist erforderlich und muss eingetragen werden:

Anhängerkupplung

 

Eigentlich ABE erforderlich, wird in der Praxis ab nicht angewendet, also eintragungsfrei:

Alarmanlage

Heckinnenkotflügel

Benzinfilter

Kettenschutz

Benzinleitung

Kühlergrill

Benzinleitungs-Schnellkupplung

Schutzbügel

Bremsscheibenabdeckung

Soziusabdeckung

ABE oder Teilegutachten erforderlich und muss eingetragen werden:

Ansaugstutzen

Kettenrad (bei nicht-identischer Zähnezahl)

Bremsarmatur

Kotflügel

Bremsflüssigkeitsbehälter

Krümmer (nur bei Änderung Rohrführung / Querschnitt)

Bremshebel

Lampenmasken

Bremsleitungen

Lenker

Bremspedal

Lenkerendenblinker (akt. Motorräder - nur mit Blinkern hinten)

Bremspumpe

Lenker-Klemmböcke (Riser)

Bremsscheibe

Lenkungsdämpfer

Bremszange

Luftfilter

Cockpitverkleidung

Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)

Fahrwerkshöherlegung

Luftfilterkasten

Fahrwerkstieferlegung

Reifen (wenn Dimensionsänderung)

Federbein

Ritzel (bei nicht identischer Zähneanzahl)

Felgen

Schwinge

Fussrastenanlage

Seitenständer

Gabel

Sekundär-Übersetzung

Gabelbrücke

Sitzbank (bei grossen Änderungen der Abmessugen)

Gabelfedern

Soziushaltegriffe

Gabelstabilisator

Tachometer

Getriebeabstufung

Tank

Hauptbremszylinder

Vergaser

Hauptständer

Vergaser-Bedüsung

Heckhöherlegung

Verkleidung

Hecktieferlegung

Verkleidungskiel

Heckverkleidung

Verkleidungsscheibe

Hinterradabdeckung

 

EG-BE erforderlich und muss nicht eingetragen werden:

Schalldämpfer

 

Muss nach Einzelabnahme eingetragen werden:

Heckrahmen kürzen

 

Rahmen polieren (nur nach Rücksprache m. Sachverst.)