Zubehörteile mit ABE oder EG-Betriebserlaubnis können eingetragen werden - damit erspart man sich die Mitnahme der Unterlagen. Allerdings ist dann ein Rückbau auf die Originalteile nur mit erneuter Änderung der Fahrzeugpapiere zulässig.
Bei den eintragungspflichtigen Zubehörteilen ist der Fahrzeughalter in der Pflicht, für eine Eintragung in die Papiere zu sorgen.
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